Wer sich ausgesperrt hat und einen Schlüsseldienst rufen musste, ist überglücklich, wenn die Tür geöffnet wurde. Doch bald darauf folgt die Rechnung des Schlüsseldienstes und diese kann teuer sein. Die Frage ist, wer bezahlt sie? Kann eine Rechnung vom Schlüsseldienst auch von der Versicherung gezahlt werden? Das kommt sehr auf die Versicherung und das Paket an.
Erste Schritte nach dem Erhalt der Rechnung
Zuerst sollte man checken, ob man eine Haushaltsversicherung hat. Am besten sucht man in den Unterlagen nach der Versicherungspolizze. Man kann auch seinen Versicherungsvertreter anrufen und sich erkundigen, ob Schlüsseldienstkosten oder Ähnliches im Umfang der Versicherung enthalten sind. Sollte das der Fall sein, kann man die Rechnung an die Versicherung weiterleiten, dafür ist aber eine ordentliche, saubere und korrekte Rechnung erforderlich. Wenn ein Betrag vorgestreckt wurde, dann kann im Anschluss eine Rückerstattung der Kosten durch die Versicherung angefordert werden.
Welche Versicherung ist dafür zuständig?
Vor allem große Versicherungsanstalten bieten verschiedene Möglichkeiten, sich gegen so einen Fall versichern zu lassen. Es gibt auch viele Schlüsseldienste, welche anbieten, die Kosten direkt über die Versicherung abzurechnen. Dafür ist ein persönliches Gespräch empfehlenswert, welches der Schlüsseldienst Gelnhausen auf jeden Fall anbietet. Aber auch Kreditkarten können ähnliche Service-Leistungen bieten wie zum Beispiel Gold-Karten mit Reiseversicherung bieten umfangreichen Versicherungsschutz. Dort sind oft Handwerkerdienste wie Schlüsseldienste dabei. Natürlich sollte man sich da im Vorfeld gut informieren.
Wann zahlt die Versicherung?
Wenn ein Tür- oder Wohnungsschloss ausgewechselt werden muss, dann zahlt die Schlossänderungskosten die Hausratsversicherung. Es kommt aber auf ein paar wichtige Details an, denn bei eigenem Schlüssel greift die Hausratsversicherung, bei fremden Schlüsseln die Haftpflichtversicherung. Die Hausratsversicherung hat einen höheren Umfang, ist aber ein Teil der Haushaltsversicherung. Bei fremden Schlüsseln müssen oft ganze Schließanlagen ausgetauscht werden. Fremde Schlüssel sind auch Wohnungsschlüssel bei Mietwohnungen oder Schlüssel für die Arbeitsräumlichkeiten, Codekarten für Hotels oder Schlüssel für Ferienwohnungen. Beim Schlüssel für die Mietwohnung kann man auch einen Blick in den Mietvertrag werfen, denn oft gibt es Klauseln, welche festhalten, was im Fall eines Schlüsselaustauschs zu tun ist. Für fremde Schlüssel kommt immer die private Haftpflichtversicherung ins Spiel, wenn der Schlüsselverlust abgedeckt ist. Beim eigenen Schlüssel ist die Hausratsversicherung zuständig, doch die Versicherung zahlt nur, wenn der Schlüssel durch einen versicherten Schaden wie beispielsweise Raub oder Einbruch verschwunden ist. Verliert man ihn durch Unachtsamkeit, zahlt die Versicherung die Kosten für das Öffnen der Tür und möglichen Folgekosten nicht.
Wie sieht es mit dem Autoschlüssel aus?
Wird der Autoschlüssel gestohlen, dann greift die Hausratsversicherung nicht, auch die Kfz-Versicherung übernimmt keine Kosten für einen Austausch, es sei denn, man hat eine bestimmte (Voll)-Kaskoversicherung abgeschlossen. Bei einem Diebstahl nach dem Aufbrechen des Autos oder wenn etwas aus dem Auto gestohlen wird, ist das etwas anderes, denn die Versicherung haftet für den Wageninhalt, der auch zum Hausrat gehört. Es gibt hier aber Einschränkungen. Zum Zeitpunkt des Einbruchs muss das Auto in einem geschlossenen Gebäude stehen, wie etwa einer Tiefgarage. Der Gegenstand des Hausrates darf nicht offensichtlich im Auto platziert sein, denn das wäre ein fahrlässiges Verhalten. Viele Versicherungen bieten gegen einen Aufpreis aber die Erweiterung des Versicherungsschutzes an, doch hier sollte man sich genau bei der jeweiligen Versicherung informieren.