Urlaubsgutschein verschenken? Das sollten Sie beachten!

Die Menschen sind nicht mehr so schnell bereit, Urlaubsgutscheine zu verschenken. Die Ungewissheit über die weitere Entwicklung der Corona-Krise hat zu einem deutlichen Rückgang der Buchungen geführt. Worauf sollten Sie achten, wenn Sie buchen wollen?

Bauen Sie so viel Sicherheit wie möglich ein, rät eine Reiseexpertin vom niederländischen Verbraucherverband. „Buchen Sie eine Pauschalreise, dann sind Sie in einer besseren Position, als wenn Sie einen einzelnen Flug buchen“, lautet ihr erster Tipp.

Wer einen separaten Flug bucht, tut dies am besten direkt bei der Fluggesellschaft selbst und nicht über eine Website. „Dann gibt es ein zusätzliches Glied in der Kette und man hat mehr Schwierigkeiten, sein Geld zurückzubekommen, wenn die Reise storniert wird“, fährt sie fort.

Und der letzte Tipp: Buchen Sie mit Ihrer Kreditkarte. „Die meisten Kreditkartenzahlungen können noch innerhalb eines Jahres rückgängig gemacht werden, wenn Ihre Reise storniert wird. Und auf diese Weise können Sie Ihr Geld schnell zurückbekommen“, schließt die Reiseexpertin.

Prüfen Sie die Bedingungen

Sie betont, dass sie keinen Rat geben kann, ob Sie jetzt buchen sollten oder nicht. „Es ist wirklich wie ein Blick in die Kristallkugel, wir können die Zukunft nicht vorhersagen“, sagt sie.

Sie warnt jedoch: „Wenn Sie buchen, sehen Sie sich die Geschäftsbedingungen genau an, um zu sehen, ob Sie stornieren können.“ Das Kleingedruckte ist hier sehr wichtig, betont sie, denn „Sie haben nicht immer Anspruch auf Ihr Geld zurück“.

Sagen Sie selbst ab, tun Sie es nicht

Das gilt zum Beispiel, wenn Sie die Reise selbst stornieren, weil Sie sie bei näherer Betrachtung für nicht sicher genug halten. In diesem Fall verlieren Sie möglicherweise den gesamten Kaufpreis.

Die Regeln dafür sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und hängen auch davon ab, wann Sie kündigen. Wenn Ihre Reise noch in weiter Ferne liegt, verlieren Sie vielleicht nur die Anzahlung. Wenn Sie jedoch kurz vorher stornieren, kann es Sie den gesamten Betrag kosten.

Und wenn Sie denken: „Aber ich habe doch eine Reiseversicherung, oder? Dann werden Sie enttäuscht sein, denn die meisten Reiseversicherungen betrachten Corona nicht mehr als unvorhergesehenen Umstand.

Nur wer mit Corona im Krankenhaus landet, hat noch eine Chance auf einen erfolgreichen Antrag, berichtet RecreatieVerzekeringingen.nl.

Konkurs des Hotels, und was dann?

Wenn ein Reiseveranstalter in Konkurs geht, erhalten Sie nur dann eine Erstattung, wenn es sich um ein Reisebüro handelt oder wenn das Unternehmen unter die SGR fällt. Sollte das Hotel, in dem Sie übernachten wollten, nicht mehr in Betrieb sein, kann laut TUI schnell eine andere Unterkunft gefunden werden.

Alle Teilnehmer an diesen Garantieregelungen haben Anspruch auf eine Erstattung, wenn ein angeschlossenes Reiseunternehmen in Konkurs geht.

Wenn Sie immer noch Lust haben, etwas zu buchen, schauen Sie doch mal bei Bookatrekking.com vorbei. Innerhalb Europas gibt es mehrere schöne Hüttentouren wie den Alta Via Dolomiten Höhenweg 1 und die Tour du Mont Blanc Umrundung.

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